Hochwassermarken Rhein Tabelle: Ab wann gilt Fahrverbot (HSW I & II)? 2026

Der Rhein gehört zu den wichtigsten Wasserstraßen Europas. Bei stark steigenden Wasserständen gelten deshalb besondere Regeln für die Schifffahrt. Entscheidend sind dabei vor allem die Hochwassermarke I und Hochwassermarke II. Die jeweiligen Grenzwerte unterscheiden sich je nach Rheinabschnitt und werden an festgelegten Richtpegeln gemessen.

Für 2026 ist insbesondere wichtig: Mit dem Erreichen der Hochwassermarke I treten Einschränkungen für die Schifffahrt in Kraft. Wird die Hochwassermarke II erreicht oder überschritten, ist die Schifffahrt auf den betroffenen Strecken grundsätzlich verboten. Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise für bestimmte Verkehrsarten bestehen.

Was bedeuten Hochwassermarke I und II?

Die Rhein-Schifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) unterscheidet verschiedene Hochwassermarken.

Hochwassermarke I ist die erste relevante Hochwasserstufe für die Schifffahrt. Wird sie am für den jeweiligen Streckenabschnitt maßgeblichen Richtpegel erreicht oder überschritten, gelten Einschränkungen. Dazu gehören insbesondere Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Geschwindigkeit.

Hochwassermarke II stellt eine deutlich höhere Gefahrenstufe dar. Wird sie am maßgeblichen Richtpegel erreicht oder überschritten, ist die Schifffahrt auf dem jeweiligen Streckenabschnitt grundsätzlich verboten. Der Übersetzverkehr kann davon ausgenommen sein.

Wichtig ist deshalb: Es gibt nicht den einen Hochwasserwert für den gesamten Rhein. Der maßgebliche Wert hängt davon ab, auf welchem Abschnitt man unterwegs ist.

Hochwassermarken Rhein Tabelle 2026

Die folgenden Werte stammen aus der RheinSchifffahrtspolizeiverordnung. Die Angaben beziehen sich auf den jeweiligen Richtpegel und sind in Metern angegeben.

Rheinabschnitt Richtpegel Hochwassermarke I Hochwassermarke II
Basel bis Kembs Basel-Rheinhalle 7,00 m 8,20 m
Iffezheim bis Germersheim Maxau 6,20 m 7,50 m
Germersheim bis Mannheim-Rheinau Speyer 6,20 m 7,30 m
Mannheim-Rheinau bis Mannheim-Sandhofen Mannheim 6,50 m 7,60 m
Mannheim-Sandhofen bis Gernsheim Worms 4,40 m 6,50 m
Gernsheim bis Eltville Mainz 4,75 m 6,30 m
Eltville bis Lorch Bingen 3,50 m 4,90 m
Lorch bis Bad Salzig Kaub 4,60 m 6,40 m
Bad Salzig bis Engers Koblenz 4,70 m 6,50 m
Engers bis Bad Breisig Andernach 5,50 m 7,60 m
Bad Breisig bis Mondorf Oberwinter 4,90 m 6,80 m
Mondorf bis Dormagen Köln 6,20 m 8,30 m
Dormagen bis Krefeld Düsseldorf 7,10 m 8,80 m
Krefeld bis Orsoy Duisburg-Ruhrort 9,30 m 11,30 m
Orsoy bis Rees Wesel 8,70 m 10,60 m
Rees bis Spyk’sche Fähre Emmerich 7,00 m 8,70 m

Die Werte zeigen deutlich, warum die Angabe des Pegels bei einer Hochwasserfrage am Rhein so wichtig ist. Beispielsweise liegt die Marke II am Pegel Kaub bei 6,40 m, während sie in Duisburg-Ruhrort erst bei 11,30 m erreicht wird.

Ab wann gilt das Fahrverbot auf dem Rhein?

Die entscheidende Grenze für ein grundsätzliches Fahrverbot ist Hochwassermarke II.

Nach der RheinSchPV gilt: Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke II am für den jeweiligen Streckenabschnitt maßgeblichen Richtpegel, ist die Schifffahrt innerhalb dieses Streckenabschnitts grundsätzlich verboten. Eine wichtige Ausnahme ist der Übersetzverkehr.

Vereinfacht ergibt sich damit folgende Orientierung:

Wasserstand Bedeutung für die Schifffahrt
Unter Marke I Normalbetrieb, sofern keine anderen Einschränkungen bestehen
Ab Marke I Hochwasserbedingte Einschränkungen, insbesondere Geschwindigkeitsvorgaben
Ab Marke II / HSW Grundsätzliches Fahrverbot auf dem betroffenen Streckenabschnitt
Ausnahmen Je nach Streckenabschnitt und Situation möglich

Die konkrete Rechtslage richtet sich immer nach dem jeweiligen Abschnitt und der geltenden Fassung der RheinSchPV.

Was bedeutet HSW?

Bei den Rheinpegeln findet man neben den Hochwassermarken häufig die Abkürzung HSW. Sie steht für höchster Schifffahrtswasserstand.

Bei zahlreichen Rheinpegeln entspricht der HSW dem Wert der Hochwassermarke II. So wird beispielsweise für den Pegel Andernach ein HSW von 7,60 m und eine Marke II von ebenfalls 7,60 m angegeben. Beim Pegel Kaub beträgt die Marke II beziehungsweise der entsprechende höchste Schifffahrtswasserstand 6,40 m.

Auch am Pegel Wesel sind die Werte identisch: Marke I liegt bei 8,70 m, Marke II beziehungsweise HSW bei 10,60 m.

Beispiele für wichtige Rheinpegel

Pegel Kaub

Der Pegel Kaub ist für einen wichtigen Abschnitt des Mittelrheins relevant. Zwischen Lorch und Bad Salzig liegt die Hochwassermarke I bei 4,60 m, die Hochwassermarke II bei 6,40 m.

Das bedeutet: Bei 4,60 m beginnt die Hochwasserregelung nach der RheinSchPV. Bei 6,40 m wird die entscheidende Marke II erreicht.

Pegel Köln

Für den Abschnitt zwischen Mondorf und Dormagen wird der Pegel Köln als Richtpegel verwendet. Hier beträgt Marke I 6,20 m, während Marke II bei 8,30 m liegt.

Pegel Duisburg-Ruhrort

Zwischen Krefeld und Orsoy ist Duisburg-Ruhrort der Richtpegel. Die Marke I beträgt 9,30 m, die Marke II 11,30 m. Die aktuellen ELWIS-Pegeldaten führen für Duisburg-Ruhrort einen HSW von 11,30 m.

Pegel Wesel

Auf dem Abschnitt zwischen Orsoy und Rees gilt der Pegel Wesel. Marke I liegt bei 8,70 m, Marke II bei 10,60 m.

Warum sind die Grenzwerte am Rhein unterschiedlich?

Der Rhein verändert seine Eigenschaften auf seinem langen Verlauf erheblich. Flussbreite, Flussbett, Ufer, Schleusen, Brücken, Fahrwasser und örtliche Gegebenheiten unterscheiden sich von Abschnitt zu Abschnitt.

Deshalb wird für die Hochwasserregelung nicht einfach ein einheitlicher Wasserstand für den gesamten Rhein verwendet. Stattdessen legt die RheinSchPV für einzelne Streckenabschnitte jeweils einen Richtpegel fest.

Ein Wasserstand von beispielsweise 6,50 m hat deshalb je nach Pegel eine völlig unterschiedliche Bedeutung. Am Pegel Mannheim entspricht 6,50 m der Marke I, während am Pegel Kaub die Marke II mit 6,40 m bereits überschritten wäre.

Sonderregelungen bei Hochwasser

Die RheinSchPV sieht auch besondere Regelungen für einzelne Bereiche vor. Zwischen Basel und den Schleusen Kembs können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Fahrzeuge und Verbände auch bei einem Wasserstand über der Marke II zugelassen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine länger anhaltende Überschreitung der Marke II und entsprechende Wasserstandsvorhersagen.

Auch im Bereich zwischen den Schleusen Kembs und Iffezheim gelten besondere Hochwasserregelungen. Für bestimmte Abschnitte können Schleusenbetrieb und die Fahrt von Kleinfahrzeugen bei Erreichen der Marke II eingeschränkt beziehungsweise eingestellt werden.

Daher sollte die Tabelle nicht als pauschale Aussage verstanden werden, dass bei jeder Überschreitung eines Wertes ausnahmslos jedes Schiff stillliegen muss. Entscheidend sind der genaue Rheinabschnitt, der Richtpegel, die Fahrzeugart und gegebenenfalls behördliche Anordnungen.

Hochwasser am Rhein 2026 richtig überprüfen

Wer wissen möchte, ob aktuell eine Hochwasserbeschränkung oder ein Fahrverbot besteht, sollte nicht nur auf allgemeine Hochwasserwarnungen schauen. Entscheidend ist der aktuelle Wasserstand des maßgeblichen Richtpegels.

Das Informationssystem ELWIS der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt stellt aktuelle Wasserstände und Vorhersagen für schifffahrtsrelevante Pegel bereit. Dort werden bei den Rheinpegeln unter anderem die Werte für HSW, Marke I und Marke II angegeben.

Für den Pegel Andernach beispielsweise zeigt ELWIS die Werte HSW/Marke II 7,60 m und Marke I 5,50 m.

Fazit: Marke II ist die entscheidende Grenze für das Fahrverbot

Für die Schifffahrt auf dem Rhein sind die Hochwassermarken ein wichtiges Sicherheitsinstrument. Ab Hochwassermarke I gelten Einschränkungen. Ab Hochwassermarke II ist die Schifffahrt auf dem jeweiligen Streckenabschnitt grundsätzlich verboten.

Eine pauschale Rhein-Hochwassermarke gibt es jedoch nicht. Je nach Abschnitt liegen die Grenzwerte deutlich auseinander. Wer beispielsweise auf dem Mittelrhein unterwegs ist, muss auf den entsprechenden Richtpegel wie Kaub achten. Im Raum Köln ist dagegen der Pegel Köln maßgeblich, weiter stromabwärts unter anderem Duisburg-Ruhrort, Wesel und Emmerich.

Für eine aktuelle Einschätzung im Jahr 2026 sollte deshalb immer der maßgebliche ELWIS-Pegel und die aktuell geltende RheinSchPV geprüft werden.

Quellen